30 Jahre zusammen Spaß red over zur Code Eingabe

TEILNAHME­BEDINGUNGEN

für die kinder Schoko-Bons „30 Jahre zusammen Spaß!“ Aktion

Veranstalter des Gewinnspiels ist die FERRERO Deutschland GmbH,
Hainer Weg 120, 60599 Frankfurt am Main. 

 

1. Teilnahme

a) Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 16 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Minderjährige bedürfen zu ihrer Teilnahme, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, der Zustimmung ihrer/ihres Erziehungsberechtigten. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von Ferrero und deren Angehörige. Eine Teilnahme mittels elektronischer Anmeldesysteme, sog. Sammeldienstleister sowie sog. Wegwerf-E-Mails oder Trashmails wird nicht berücksichtigt.

b) Eine Person nimmt am Gewinnspiel teil, indem sie eine Aktionspackung kinder Schoko-Bons kauft, den erforderlichen Code von der Innenseite der Verpackung auf der Aktionswebsite (www.kinderschokobons.de/freizeitspass) eingibt, das Anmeldeformular vollständig ausfüllt und dieses mittels des Buttons „Abschicken“ an Ferrero versendet. Jeder Code berechtigt zur einmaligen Teilnahme (nach Verwendung des Codes verliert dieser seine Gültigkeit). Die mehrmalige Teilnahme zum Erlangen des 2 für 1 Spaß-Ticket ist jeweils durch einen neuen Code unbegrenzt möglich. Die Reise in einen Freizeitpark der Wahl in Deutschland kann pro Person nur einmal gewonnen und eingelöst werden.

c) Die Erfassung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels, es sei denn, der Teilnehmer hat Ferrero eine Einwilligung in die weitere Verarbeitung seiner Daten erteilt (z.B. Anmeldung zum Newsletter). Die Gewinnerdaten werden zum Zwecke der Gewinnabwicklung an eine Ferrero-Agentur sowie ggf. an einen Versanddienstleister übermittelt. Im Übrigen werden die Daten nicht an Dritte weitergegeben. Sämtliche Daten werden nur für den Zweck und für die Dauer von 90 Tagen ab Ablauf des Teilnahmeschlusses des Gewinnspiels gespeichert und anschließend gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Für die Abwicklung des Freizeitpark-Gewinns behält es sich unsere Partneragentur vor, weitere personenbezogene Daten der Gewinner (Vor- und Nachname, Telefonnummer, Anschrift und IBAN) für die Gewinn-Organisation per E-Mail zu erfragen. Die persönlichen Daten der Freizeitpark-Gewinner werden aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die Dauer von 10 Jahren, ab Ablauf des Teilnahmeschlusses des Gewinnspiels, aufbewahrt und anschließend gelöscht.

Hat der Teilnehmer eine Einwilligung in eine weitere Verarbeitung seiner Daten erteilt (z.B. bei Anmeldung zum Newsletter), speichern wir die Daten zu den in der Einwilligung genannten Zwecken, bis die Einwilligung widerrufen wird. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Nach Ablauf vorstehender Fristen bzw. nach Widerruf der Einwilligung werden die Daten gelöscht, soweit diese nicht wegen gesetzlicher Aufbewahrungsfristen länger benötigt werden. Unsere Datenschutzerklärung enthält weitere Informationen zum Datenschutz bei Ferrero.

d) Der Teilnahmeschluss für das Gewinnspiel ist am 31.05.2023. Bei Online-Gewinnspielen nehmen alle elektronischen Teilnahmeformulare teil, die spätestens um 23:59 Uhr deutscher Zeit am Tag des Teilnahmeschlusses abgeschickt wurden. Nach diesem Zeitpunkt ist das Abschicken des elektronischen Teilnahmeformulars nicht mehr möglich. Zur Überprüfung und Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang des entsprechenden Datensatzes. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten, insbesondere seiner e-mail- und/oder Postadresse, selbst verantwortlich.

e) Ferrero übernimmt keine Gewähr, dass die Aktionspackungen bis zum Ende des Gewinnspiels im Handel verfügbar sind.

2. Durchführung und Abwicklung

a) Sofern in den Gewinnspielinformationen nicht abweichend bestimmt, erhält jeder Teilnehmer der Aktion garantiert ein 2 für 1 Spaß-Ticket. Darüber hinaus erfolgt automatisch eine Teilnahme an dem Hauptgewinnspiel für 1 von 300 Reisen in einen Freizeitpark der Wahl in Deutschland. Dabei werden die Gewinner der Freizeitpark-Reise direkt nach Teilnahme über einen Zufallsgenerator ermittelt. Die Gewinnchance des einzelnen Teilnehmers hängt somit maßgeblich davon ab, wie viele Teilnehmer insgesamt an dem Gewinnspiel teilnehmen.

b) Das 2 für 1 Spaß-Ticket wird jedem Teilnehmer garantiert an die E-Mail-Adresse versendet, die er bei der Teilnahme angegeben hat. Im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist Ferrero nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. Das 2 für 1 Spaß-Ticket ist bei über 150 Freizeitanbietern in Deutschland gültig und kann bis zum 31.12.2023 eingelöst werden. Die Einlösebedingungen können je nach Anbieter variieren und sind auf unserer Aktionswebsite (www.kinderschokobons.de/freizeitspass) bei dem jeweiligen Partner einzusehen.

c) Die Gewinner der Freizeitpark-Reise werden nach der online Teilnahme direkt über den Gewinn auf der Aktionswebsite informiert. Zudem erhalten die Gewinner innerhalb von 24 Stunden nach Teilnahme eine Gewinnbenachrichtigung an die E-Mail-Adresse zugeschickt, die bei der Teilnahme angegeben wurde. Im Falle einer unzustellbaren Gewinnbenachrichtigung ist Ferrero nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Das Los verfällt und es wird kein neuer Gewinn ermittelt. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Organisation des Gewinns nicht innerhalb von vier Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann.

d) Die Freizeitpark-Reise richtet sich an Familien und beinhaltet einen Gesamtwert von bis zu 2.000€. Haustiere sind von der Reise ausgeschlossen. Der Gewinner darf den Freizeitpark innerhalb Deutschlands frei wählen. Die Freizeitpark-Reise muss bis zum 31.12.2023 stattgefunden haben, da der Gewinn sonst verfällt. Die vertragliche Beziehung in Form der Umsetzung und Organisation findet zwischen unserer Partner-Agentur und dem Gewinner statt.

e) Der Gewinner der Freizeitpark-Reise oder eine seiner Begleitpersonen muss volljährig sein. Sollte die Reise aus Gründen, die der Gewinner bzw. dessen Begleitperson(en) zu vertreten haben, nicht angetreten werden können, verfällt der Anspruch auf den Gewinn.

f) Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich.

g) Der Gewinn ist übertragbar. Die Person, die den Gewinn übertragen bekommt oder die Begleitperson, muss volljährig sein.

h) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos, mit Ausnahme der Übermittlungskosten, die nach dem von Ihnen gewählten Tarif Ihres Mobilfunk- bzw. Internetproviders entstehen. Es entstehen keine versteckten Folgekosten.

3. Hinweis zum Datenschutz

a) Die Erfassung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels, es sei denn, der Teilnehmer hat Ferrero eine Einwilligung in die weitere Verarbeitung seiner Daten erteilt (z.B. zwecks Werbenutzung, Anmeldung zum Newsletter oder Registrierung eines Nutzer-Accounts). Die Daten werden zum Zwecke der Gewinnabwicklung an eine Ferrero-Agentur/den Kooperationspartner übermittelt. Im Übrigen werden die Daten nicht an Dritte weitergegeben.

b) Wir speichern personenbezogene Daten der Gewinner für eine Dauer von 10 Jahren nach dem Ende des Gewinnspiels. Personenbezogene Daten anderer Teilnehmer, die keine Einwilligung zur weiteren Verarbeitung ihrer Daten erteilt haben, speichern wir für eine Dauer von 90 Tagen nach dem Ende des Gewinnspiels. Hat der Teilnehmer eine Einwilligung in eine weitere Verarbeitung seiner Daten erteilt (z.B. bei Anmeldung zum Newsletter oder Registrierung eines Nutzer-Accounts), speichern wir seine Daten zu den in der Einwilligung genannten Zwecken, bis die Einwilligung widerrufen wird. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

c) Nach Ablauf vorstehender Fristen bzw. nach Widerruf der Einwilligung werden die Daten gelöscht, soweit diese nicht wegen gesetzlicher Aufbewahrungsfristen länger benötigt werden. Unsere Datenschutzerklärung (Datenschutz - kinder Deutschland) enthält weitere Informationen zum Datenschutz bei Ferrero

4. Sonstige Bestimmungen

a) Für Datenverluste, insbesondere im Wege der Datenübertragung, und andere technische Defekte übernehmen Ferrero und die beteiligte Agentur keine Haftung.

b) Ferrero behält sich das Recht vor, Teilnehmer aufgrund von falschen Angaben, Manipulationen oder der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel vom Gewinnspiel auszuschließen.

c) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

d) Ausschließliches anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

e) Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.

f) Diese Teilnahmebedingungen können von Ferrero jederzeit ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.

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