MIT ETWAS GLÜCK 1 VON 3
©Eiichiro Oda/SHUEISHA ©Netflix/Tomorrow
SO GEHT'S:
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One Piece Aktionspackung (200g oder 300g) kaufen.
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Foto von Kassenbon & Aktionspackung hier hochladen und Formular ausfüllen.
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Chance auf 1 von 3 Japanreisen im Wert von 10.000€ oder 1 von 555 One Piece Fanboxen sichern!
JETZT MITMACHEN!
Foto des Kassenbons und der Aktionspackung hochladen,
Formular ausfüllen und auf „Jetzt teilnehmen” klicken.
FAQs
Hier finden sich die häufigen Fragen &
Antworten zur Aktion sowie die
Teilnahmebedingungen.
Im Rahmen der „One Piece“-Aktion von kinder Schoko-Bons erhalten die 200g und 300g Produktverpackungen von kinder Schoko-Bons im Aktionszeitraum von Anfang Oktober 2026 bis Ende Dezember 2026 ein neues Design, welches an die beliebte Netflix-Serie „One Piece“ und angelehnt ist. Darüber hinaus kann mit dem Kauf der genannten Aktionspackungen an einem Gewinnspiel teilgenommen werden, bei dem Teilnehmende sich die Chance auf 1 von 3 Reisegutschein im Wert von 10.000€ oder 1 von 555 One Piece Fanboxen sichern.
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 16 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland – mit Ausnahme von Mitarbeitenden von Ferrero sowie deren Angehörigen. Minderjährige bedürfen der Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten.
Eine Teilnahme am „One Piece“-Gewinnspiel ist vom 25.09.2026 00:00 Uhr bis zum 31.12.2026 23:59 Uhr deutscher Zeit möglich.
Die One Piece Fan-Box beinhaltet ein Going Merry 3D Puzzle, eine Chopper Thermowasserflasche sowie eine 200g und eine 300g kinder Schoko-Bons Packung. Die in dem Gewinnspiel als Preis präsentierten Gegenstände müssen nicht zwingend mit den gewonnenen Gegenständen identisch sein, vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe oder der sonstigen Ausstattung bestehen.
Nach dem Kauf einer „One Piece“-Aktionspackung von kinder Schoko-Bons (200g oder 300g) muss hier auf der Aktionsseite www.kinderschokobons.de/onepiece ein Foto von dem Kassenbon sowie der erworbenen Aktionspackung hochgeladen werden. Außerdem muss das dazugehörige Teilnahmeformular vollständig ausgefüllt und mittels des Buttons „JETZT TEILNEHMEN“ an Ferrero abschickt werden.
Ja, es kann auch mehrfach am Gewinnspiel teilgenommen werden. Für jede weitere Teilnahme ist jedoch ein weiterer Kassenbon, welcher den Kauf einer weiteren „One Piece“-Aktionspackung von kinder Schoko-Bons (200g oder 300g) bestätigt, erforderlich. Jeder Kassenbon kann nur einmalig für die Teilnahme am Gewinnspiel verwendet werden. Der Kassenbon muss aber genau wie die Aktionspackung auch nach Gewinnspielteilnahme bis zum 01.03.2027 (2 Monate nach Teilnahmeschluss) aufbewahrt werden. Ferrero behält sich vor, den originalen Kassenbon und die Aktionspackung anzufordern.
Grundsätzlich kann mit jeder „One Piece“-Aktionspackung von kinder Schoko-Bons (200g oder 300g) am Gewinnspiel teilgenommen werden. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn mehrere Aktionspackungen auf einmal bei demselben Einkauf erworben wurden. In diesem Fall kann nur einmal am Gewinnspiel teilgenommen werden, da jeder Kassenbon kann nur einmalig für die Gewinnspielteilnahme genutzt werden.
Nein, für jede Teilnahme am Gewinnspiel ist ein neuer Kassenbon, welcher den Kauf einer weiteren „One Piece“-Aktionspackung von kinder Schoko-Bons (200g oder 300g) bestätigt, erforderlich. Dies geht auch mit dem Kauf einer neuen Aktionspackung einher.
Für eine Teilnahme am „One Piece“-Gewinnspiel ist ein Wohnsitz in Deutschland notwendig. Eine Teilnahme ohne vorliegenden Wohnsitz in Deutschland ist daher leider ausgeschlossen.
Die Gewinner und Gewinnerinnen des „One Piece“-Gewinnspiels werden von Ferrero oder einer von Ferrero beauftragten Agentur durch ein Losverfahren ermittelt und anschließend innerhalb von vier Wochen nach Teilnahmeschluss über die im Teilnahmeformular angegebene E-Mail darüber benachrichtigt. Meldet sich ein Gewinner oder eine Gewinnerin jedoch innerhalb von vier Wochen nach Absenden der Benachrichtigung nicht zurück, verfällt der Gewinnanspruch und es wird ein neuer Gewinner oder neue Gewinnerin ausgelost.
Die „One Piece“-Aktionspackungen von kinder Schoko-Bons (200g und 300g) sind bundesweit im Handel erhältlich. So sehen die Aktionspackungen im Markt aus:
Das Eingabegerät muss über einen stabilen Internetzugriff verfügen und in der Lage sein, Fotos abzurufen und idealerweise auch selbst aufzunehmen. Kann das Eingabegerät keine Fotos aufnehmen, wird ein weiteres Gerät wie z.B. eine Kamera benötigt, um ein Foto von dem Kassenbon und der „One Piece“-Aktionspackung anzufertigen. Die Aktionsseite ist mit den gängigen Browsern und Betriebssystemen kompatibel.
Zuerst sollten alle verpflichtenden Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft und eine stabile Internetverbindung sichergestellt werden. Sofern das Teilnahmeformular dennoch nicht abgeschickt werden kann, kann das Problem dem Konsumentenservice unter Angabe von Screenshots, Datum, Uhrzeit und dem verwendeten Browser geschildert werden: service@kinder-schoko-bons.de
Die Erfassung der geforderten persönlichen Daten dient ausschließlich zur Durchführung des „One Piece“-Gewinnspiels, außer, der Teilnehmende hat Ferrero eine zusätzliche Einwilligung in die weitere Verarbeitung seiner Daten erteilt (z.B. zwecks Werbenutzung oder Anmeldung zum Newsletter). Die Daten werden zum Zwecke der Aktionsabwicklung an eine von Ferrero beauftragte Agentur übermittelt. Im Falle des Gewinns werden zum Zwecke der Gewinnzustellung im Nachgang weitere persönliche Daten erfasst. Genauere Informationen hierzu lassen sich hier in den Teilnahmebedingungen unter „Hinweis zum Datenschutz“ finden.
Die vollständigen Teilnahmebedingungen sind hier zu finden.
Bei weiteren Fragen steht der Konsumentenservice von kinder Schoko-Bons gerne per E-Mail zur Verfügung: service@kinder-schoko-bons.de
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NOCH FRAGEN?
Weitere Fragen zu unserem Gewinnspiel?
Antworten gibt es in den FAQs oder per Mail an
service@kinder-schoko-bons.de.
FOTO UND FALTREGELN DES KASSENBONS
Auf dem Foto müssen die kinder Schoko-Bons Aktionspackung und der Kassenbon zu sehen sein. Auf dem Kassenbon müssen die folgenden Angaben gut sichtbar sein:
Datum & Uhrzeit des Einkaufs, Postleitzahl der Einkaufsstätte, gekaufte Aktionspackung.
Der Kassenbon sollte so gefaltet werden, dass diese Informationen gut lesbar sind. Nur so kann der Kassenbon geprüft werden. Andere Daten müssen nicht auf dem Kassenbon sichtbar sein.
Dateien in folgenden Formaten können hochgeladen werden:
JPG und PNG bis max. 10 MB.
GLEICH WEITERSAGEN!
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