



MIT ETWAS GLÜCK 1 VON 555 HEIMKINO-SETS
SO GEHT'S:
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SCHRITT 1:
Stranger Things Aktionspackung
von kinder Schoko-Bons
(200 g oder 300 g) kaufen -
SCHRITT 2:
Foto von Kassenbon & Aktionspackung hier
hochladen und Formular ausfüllen -
SCHRITT 3:
Chance auf 1 von 555 Heimkino-Sets inkl. NanoCell TV und Stranger Things Überraschungs-Fanpaket sichern!
Teilnahme bis 31.01.2026, ab 16 Jahren, mit Wohnsitz in Deutschland.
Einmalige Teilnahme pro Kassenbon. Ferrero behält sich vor, den originalen Kassenbon & die Aktionspackung anzufordern.
Weitere Informationen in unseren Teilnahmebedingungen.
Aktion wird durchgeführt von Ferrero; Netflix übernimmt keine Haftung für diese Aktion.
JETZT MITMACHEN
Foto des Kassenbons und der Aktionspackung von kinder Schoko-Bons hochladen, Formular ausfüllen und auf „Jetzt teilnehmen“ klicken.
FAQs
Im Rahmen der „Stranger Things“-Aktion von kinder Schoko-Bons erhalten die 200g und 300g Produktverpackungen von kinder Schoko-Bons im Aktionszeitraum von Ende September 2025 bis Ende Januar 2026 ein neues Design, welches an die beliebte Netflix-Serie „Stranger Things“ und die dortige Schattenwelt angelehnt ist. Darüber hinaus kann mit dem Kauf der genannten Aktionspackungen an einem Gewinnspiel teilgenommen werden, bei dem Teilnehmende sich die Chance auf 1 von 555 Heimkino-Sets inkl. NanoCell TV und „Stranger Things“-Überraschungs-Fanpaket sichern können.
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 16 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland – mit Ausnahme von Mitarbeitenden von Ferrero sowie deren Angehörigen. Minderjährige bedürfen der Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten.
Eine Teilnahme am „Stranger Things“-Gewinnspiel ist vom 29.09.2025 0:00 Uhr bis zum 31.01.2026 23:59 Uhr deutscher Zeit möglich.
Nach dem Kauf einer „Stranger Things“-Aktionspackung von kinder Schoko-Bons (200g oder 300g) muss hier auf der Aktionsseite www.kinderschokobons.de/strangerthings ein Foto von dem Kassenbon sowie der erworbenen Aktionspackung hochgeladen werden. Außerdem muss das dazugehörige Teilnahmeformular vollständig ausfüllt und mittels des Buttons „JETZT TEILNEHMEN“ an Ferrero abschickt werden.
Ja, es kann auch mehrfach am Gewinnspiel teilgenommen werden. Für jede weitere Teilnahme ist jedoch ein weiterer Kassenbon, welcher den Kauf einer weiteren „Stranger Things“-Aktionspackung von kinder Schoko-Bons (200g oder 300g) bestätigt, erforderlich. Jeder Kassenbon kann nur einmalig für die Teilnahme am Gewinnspiel verwendet werden. Der Kassenbon muss aber genau wie die Aktionspackung auch nach Gewinnspielteilnahme bis zum 31.03.2025 (2 Monate nach Teilnahmeschluss) aufbewahrt werden. Ferrero behält sich vor, den originalen Kassenbon und die Aktionspackung anzufordern.
Grundsätzlich kann mit jeder „Stranger Things“-Aktionspackung von kinder Schoko-Bons (200g oder 300g) am Gewinnspiel teilgenommen werden. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn mehrere Aktionspackungen auf einmal bei demselben Einkauf erworben wurden: In diesem Fall kann nur einmal am Gewinnspiel teilgenommen werden, da jeder Kassenbon kann nur einmalig für die Gewinnspielteilnahme genutzt werden.
Nein, für jede Teilnahme am Gewinnspiel ist ein neuer Kassenbon, welcher den Kauf einer weiteren „Stranger Things“-Aktionspackung von kinder Schoko-Bons (200g oder 300g) bestätigt, erforderlich. Dies geht auch mit dem Kauf einer neuen Aktionspackung einher.
Für eine Teilnahme am „Stranger Things“-Gewinnspiel ist ein Wohnsitz in Deutschland notwendig. Eine Teilnahme ohne vorliegenden Wohnsitz in Deutschland ist daher leider ausgeschlossen.
Die Gewinner und Gewinnerinnen des „Stranger Things“-Gewinnspiels werden von Ferrero oder einer von Ferrero beauftragten Agentur durch ein Losverfahren ermittelt und anschließend innerhalb von vier Wochen nach Teilnahmeschluss über die im Teilnahmeformular angegebene E-Mail darüber benachrichtigt. Meldet sich ein Gewinner oder eine Gewinnerin jedoch innerhalb von vier Wochen nach Absenden der Benachrichtigung nicht zurück, verfällt der Gewinnanspruch und es wird ein neuer Gewinner oder neue Gewinnerin ausgelost.
Die „Stranger Things“-Aktionspackungen von kinder Schoko-Bons (200g und 300g) sind bundesweit im Handel erhältlich. So sehen die Aktionspackungen im Markt aus:
Das Eingabegerät muss über einen stabilen Internetzugriff verfügen und in der Lage sein, Fotos abzurufen und idealerweise auch selbst aufzunehmen. Kann das Eingabegerät keine Fotos aufnehmen, wird ein weiteres Gerät wie z.B. eine Kamera benötigt, um ein Foto von dem Kassenbon und der „Stranger Things“-Aktionspackung anzufertigen. Die Aktionsseite ist mit den gängigen Browsern und Betriebssystemen kompatibel.
Zuerst sollten alle verpflichtenden Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft und eine stabile Internetverbindung sichergestellt werden. Sofern das Teilnahmeformular dennoch nicht abgeschickt werden kann, kann das Problem dem Konsumentenservice unter Angabe von Screenshots, Datum, Uhrzeit und dem verwendeten Browser geschildert werden: service@kinder-schoko-bons.de
Die Erfassung der geforderten persönlichen Daten dient ausschließlich zur Durchführung des „Stranger Things“-Gewinnspiels, außer, der Teilnehmende hat Ferrero eine zusätzliche Einwilligung in die weitere Verarbeitung seiner Daten erteilt (z.B. zwecks Werbenutzung oder Anmeldung zum Newsletter). Die Daten werden zum Zwecke der Aktionsabwicklung an eine von Ferrero beauftragte Agentur übermittelt. Im Falle des Gewinns werden zum Zwecke der Gewinnzustellung im Nachgang weitere persönliche Daten erfasst. Genauere Informationen hierzu lassen sich hier in den Teilnahmebedingungen unter „Hinweis zum Datenschutz“ finden.
Die vollständigen Teilnahmebedingungen sind hier zu finden.
Bei weiteren Fragen steht der Konsumentenservice von kinder Schoko-Bons gerne per E-Mail zur Verfügung: service@kinder-schoko-bons.de

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NOCH FRAGEN?
Weitere Fragen zu unserem Gewinnspiel?
Unser Serviceteam steht gerne per E-Mail unter service@kinder-schoko-bons.de zur Verfügung.

STRANGER THINGS ™ / © Netflix. Used with permission

Foto- und Faltregeln des Kassenbons
Auf dem Foto müssen die Aktionspackung von kinder Schoko-Bons und der Kassenbon zu sehen sein. Auf dem Kassenbon müssen die folgenden Angaben gut sichtbar sein: Datum & Uhrzeit des Einkaufs, Postleitzahl des Marktes, gekaufte Aktionspackung von kinder Schoko-Bons. Der Kassenbon sollte so gefaltet werden, dass diese Informationen gut lesbar sind. Nur so kann der Kassenbon geprüft werden. Andere Daten müssen nicht auf dem Kassenbon sichtbar sein.
Dateien in folgenden Formaten können hochgeladen werden:
JPG und PNG bis max. 10 MB.
STRANGER THINGS ™ / © Netflix. Used with permission
STRANGER THINGS ™ / © Netflix. Used with permission
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