Veranstalter des Gewinnspiels ist die FERRERO Deutschland GmbH, Hainer Weg 120, 60599 Frankfurt am Main
a) Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 16 Jahren, mit Wohnsitz in Deutschland. Minderjährige bedürfen zu ihrer Teilnahme, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, der Zustimmung ihrer/ihres Erziehungsberechtigten. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von Ferrero und deren Angehörige. Eine Teilnahme mittels elektronischer Anmeldesysteme, sog. Sammeldienstleister sowie sog. Wegwerf-E-Mails oder Trashmails wird nicht berücksichtigt.
b) Im Rahmen der „50 Jahre voller WOW“ - Aktion erfüllt kinder Überraschung 50 Gewinnern ihre individuellen Wünsche im Gesamtwert von je 5.000€ (nachfolgend „Gewinn“ genannt). Ferrero wird bei der Durchführung und Abwicklung der Aktion von der Agentur REINBOLDROST GmbH & Co. KG, Joseph-Beuys-Allee 6, 53113 Bonn (Nachfolgend „Partner-Agentur“ genannt) unterstützt.
Mit dem Kauf eines Aktionsproduktes von kinder Überraschung, mit „50 Jahre“ Auslobung, haben die Konsumenten die Möglichkeit, 1 von 50 Gewinnfiguren im Überraschungs-Ei zu finden und eine individuelle Wunscherfüllung im Gesamtwert von 5.000€ zu gewinnen. Während des Aktionszeitraums gibt es somit 50 Eier von kinder Überraschung im Handel zu finden, welche mit einer gravierten Gewinnfigur und einem Beileger mit Gewinncode bestückt sind. Für die Gewinneinlösung werden sowohl die Gewinnfigur als auch der Beileger mit Gewinncode benötigt.
Werden Gewinnfigur und Beileger im Überraschungs-Ei gefunden, müssen ein Foto der Gewinnfigur (Vorder- und Rückseite), ein Foto des Beilegers (Vorder- und Rückseite) sowie die persönlichen Kontaktdaten (Vor- und Nachname, Alter, E-Mail-Adresse) per E-Mail bis zum 31.03.2025 an 50jahre@kinderueberraschung.de gesendet werden. Die Partner-Agentur prüft die eingereichten Informationen. Hierbei findet insbesondere ein Abgleich zwischen der Gravur auf der Gewinnfigur und dem Beileger mit Gewinncode statt.
War der Abgleich der Informationen zwischen Gravur auf der Gewinnfigur und dem Beileger mit Gewinncode erfolgreich, erhält der Konsument innerhalb von 5 Werktagen nach Übersendung seiner E-Mail an 50jahre@kinderueberraschung.de eine erste Bestätigungsmail sowie weitere Informationen zur Gewinnabwicklung. Hierbei erfragt die Partner-Agentur die persönlichen Daten der Gewinner (Vor- und Nachname, An-schrift), um anschließend ein personalisiertes Versandetikett mit Sendungsverfolgungsnummer auszustellen. Mittels dieses Versandetiketts muss der Konsument den Beileger mit dem Gewinncode an die Partner-Agentur versenden. Hierbei ist wichtig, dass der postalische Versand über die Abgabe in einer Postfiliale erfolgt, um die Sendungsnummer zu aktivieren. Der Versand sollte nicht über Einwurf erfolgen. Der Versand des Beilegers durch den Konsumenten muss dabei innerhalb von 4 Wochen nach Ausstellen des Versandetiketts erfolgen. Das erfolgreiche Einsenden und Zustellen des Beilegers bildet eine Voraussetzung für die Gewinneinlösung.
Sobald der Beileger bei der Partner-Agentur eingetroffen ist, wird der Posteingang und die Richtigkeit der eingereichten Informationen innerhalb von 5 Werktagen durch die Partner-Agentur bestätigt. Sind alle übermittelten Angaben und Informationen korrekt und vollständig, erhält der Konsument zeitgleich ein digitales Wunschformular, welches es innerhalb von 21 Tagen ausgefüllt an die Partner-Agentur zurückzuschicken gilt. Die Planung der Wünsche sollte innerhalb von 2 Monaten, nach Abschicken des Wunschformulars durch den Konsumenten, abgeschlossen sein. Die Gewinnfigur sollte bis zu diesem Zeitpunkt durch den Konsumenten aufgehoben werden. Grundsätzlich ist die Umsetzung der Wünsche bis zum 31.12.2025 möglich.
c) Der Teilnahmeschluss für das Gewinnspiel ist am 31.03.2025. Wird eine Gewinnfigur im Überraschungs-Ei gefunden, müssen sich die Gewinner bis spätestens um 23:59 Uhr deutscher Zeit des Teilnahmeschlusses per E-Mail gemeldet haben. Zur Überprüfung und Fristwahrung dient der Posteingang der E-Mail durch den Konsumenten, welcher die Gewinnfigur im Überraschungs-Ei gefunden hat. Kontaktaufnahmen von Konsumenten, welche nach diesem Zeitpunkt eintreffen, werden als ungültig betrachtet.
d) Ferrero übernimmt keine Gewähr, dass die Aktionspackungen von kinder Überraschung mit „50 Jahre“ Auslobung bis zum Ende des Gewinnspiels im Handel verfügbar sind.
e) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist mit dem Kauf der Aktionsprodukte von kinder Überraschung mit „50 Jahre“ Auslobung verbunden.
a) Sofern in den Gewinnspielinformationen nicht abweichend bestimmt, müssen die Konsumenten die erforderlichen Gewinninformationen per E-Mail an 50jahre@kinderueberraschung.de senden und werden anschließend von der Partner-Agentur für die weitere Gewinnabwicklung kontaktiert.
b) Im Gewinnfall erfüllt kinder Überraschung die individuellen Wünsche der Gewinner im Gesamtwert von jeweils 5.000€. Das Wunschbudget pro Gewinner (5.000€) kann dabei mit max. 20 individuellen Einzelwünschen ausgeschöpft werden.
Die Erfüllbarkeit der Wünsche liegt dabei im Ermessen von Ferrero. Ferrero behält es sich vor, die eingereichten Wünsche der Gewinner in engem Austausch mit der Partner-Agentur hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit zu prüfen. Dabei obliegt Ferrero das Recht, Abänderungen der Wünsche, in Rücksprache mit den Gewinnern, vorzunehmen. Das Prüfen und Bewerten der eingereichten Wünsche erlaubt zudem, bestimmte Wünsche, welche den Werten von Ferrero nicht entsprechen und/oder gegen moralische Sitten verstoßen, nicht zu erfüllen. Sollte ein Wunsch den Werten von Ferrero und/oder moralische Sitten widersprechen, hat der Gewinner die Möglichkeit, einen anderen Wunsch (unter Voraussetzung der zuvor genannten Kriterien) einzureichen.
c) Die individuellen Wünsche im Wert von insgesamt 5.000€ pro Gewinnfall können nicht in Form von Barauszahlungen, Überweisungen und Spenden erfolgen.
d) Wunsch: Event, Reise oder anderer Erlebniswunsch
Soll im Rahmen der Wunscherfüllung ein Erlebnis (Reise, Event oder anderer Erlebniswunsch) geplant und realisiert werden, muss der Gewinner oder eine seiner Begleitpersonen volljährig sein. Sollte das Erlebnis aus Gründen, die der Gewinner bzw. dessen Begleitperson(en) zu vertreten haben, nicht angetreten werden können, verfällt der Anspruch auf den Gewinn.
e) Wunsch: Sachpreis
Die Auslieferung des Sachpreises erfolgt nur an eine gültige Adresse in Deutschland. Sofern durch den Gewinner nicht anders definiert, werden alle Kosten, die in Zusammenhang mit dem Sachpreis entstehen (zB. Versand, Spedition, Paketdienst, Post, Montage) im Rahmen des Wunschbudgets pro Person (5.000€) abgerechnet.
f) Die Gewinner werden im Namen von Ferrero, von der Partner Agentur, schriftlich innerhalb von 5 Werktagen nach Kontaktaufnahme und Erhalt der benötigten Gewinnspielinformationen (der Gewinner hat sich per E-Mail gemeldet und Fotos seiner gravierten Gewinnfigur sowie des Beilegers mit Gewinncode eingereicht) per E-Mail kontaktiert. Im Falle einer unzustellbaren E-Mail ist Ferrero nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. Innerhalb dieser Kontaktaufnahme, erfragt die Partner-Agentur die Adressdaten des Konsumenten, um ein personalisiertes Versandetikett für den Beileger auszustellen. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von acht Wochen nach der Kontaktaufnahme durch die Partner Agentur mit den angefragten Daten so verfällt der Anspruch auf den Gewinn. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn Planung des Gewinns nicht innerhalb von zwei Monaten nach Absenden des Wunschformulars durch den Konsumenten aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann.
g) Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich.
h) Sollte das Gesamtbudget von 5.000€ überschritten werden, ist die entstehende Differenz durch den Gewinner zu tragen.
i) Restbeträge können nicht ausgezahlt werden. Wir das Gesamtbudget von 5.000€ nicht voll ausgeschöpft, verfällt der Restbetrag.
j) Der gesamte Gewinn (Wunscherfüllung im Gesamtwert von 5.000€) ist übertragbar. Eine anteilige Übertragung des Gewinns ist ausgeschlossen.
a) Die Erfassung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels, es sei denn, der Teilnehmer hat Ferrero eine Einwilligung in die weitere Verarbeitung seiner Daten erteilt (z.B. zwecks Werbenutzung, Anmeldung zum Newsletter oder Registrierung eines Nutzer-Accounts). Die Daten werden zum Zwecke der Gewinnabwicklung an eine Ferrero-Agentur/den Kooperationspartner übermittelt. Im Übrigen werden die Daten nicht an Dritte weitergegeben.
b) Wir speichern personenbezogene Daten der Gewinner für eine Dauer von 10 Jahren nach dem Ende des Gewinnspiels. Hat der Teilnehmer eine Einwilligung in eine weitere Verarbeitung seiner Daten erteilt (z.B. bei Anmeldung zum Newsletter oder Registrierung eines Nutzer-Accounts), speichern wir seine Daten zu den in der Einwilligung genannten Zwecken, bis die Einwilligung widerrufen wird. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
c) Nach Ablauf vorstehender Fristen bzw. nach Widerruf der Einwilligung werden die Daten gelöscht, soweit diese nicht wegen gesetzlicher Aufbewahrungsfristen länger benötigt werden. Unsere Datenschutzerklärung enthält weitere Informationen zum Datenschutz bei Ferrero.
a) Für Datenverluste, insbesondere im Wege der Datenübertragung, und andere technische Defekte übernehmen Ferrero und die beteiligte Agentur keine Haftung.
b) Ferrero behält sich das Recht vor, Teilnehmer aufgrund von falschen Angaben, Manipulationen oder der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel vom Gewinnspiel auszuschließen.
c) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
d) Ausschließliches anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
e) Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.
f) Diese Teilnahmebedingungen können von Ferrero jederzeit ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.